Konvertierung & MigrationAus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Kontonummern und Bankleitzahlen werden die gültigen IBAN und BIC-Daten konvertiert. Hierbei werden alle Sonderregeln / Ausnahmefälle der Bundesbank berücksichtigt.
Die Altkunden sind über die Konvertierung Ihrer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat zu informieren (sog. Migration). Dies kann mittels Migrationsschreiben oder dem Verwendungszweck auf einer DTA-Datei erfolgen. Neukunden erhalten zukünftig anstelle der Einzugsermächtigung ein SEPA-Mandat.
Im Rahmen der SEPA-Einführung ist der Zahler spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit einer SEPA-Lastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification) zuzustellen, die den Fälligkeitstag enthält. Die Vorabinformation teilt BZA bereits bei der Migration (Mandatserstellung) den Zahlern mit. Ihre Vorteile:
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