Konvertierung & Migration


Aus den von Ihnen zur Verfügung gestellten Kontonummern und Bankleitzahlen werden die gültigen IBAN und BIC-Daten konvertiert. Hierbei werden alle Sonderregeln / Ausnahmefälle der Bundesbank berücksichtigt.

 

Die Altkunden sind über die Konvertierung Ihrer Einzugsermächtigung in ein SEPA-Mandat zu informieren (sog. Migration). Dies kann mittels Migrationsschreiben oder dem Verwendungszweck auf einer DTA-Datei erfolgen. Neukunden erhalten zukünftig anstelle der Einzugsermächtigung ein SEPA-Mandat.

 

Im Rahmen der SEPA-Einführung ist der Zahler spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit einer SEPA-Lastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification) zuzustellen, die den Fälligkeitstag enthält. Die Vorabinformation teilt BZA bereits bei der Migration (Mandatserstellung) den Zahlern mit.
 

Ihre Vorteile:

  • Keine aufwendige, händische Umwandlung von zahllosen K-NR und BLZ in IBAN und BIC.


  • Die Einarbeitung in Sonderregeln / Ausnahmefälle der Bundesbank entfällt. Zuverlässige und sichere Konvertierung durch BZA.


  • Einmaliger Zeit- und Kosten-Aufwand der Konvertierung und Migration entfällt.