Lastschriften - Ăśberweisungen - wie bisher
Ab dem 1. Februar 2014 sind für Gut- und Lastschriften ausschließlich Zahlungsverkehrsdateien auf Basis des neuen SEPA XML-Formates zulässig. Für Unternehmen und Vereine mit Gutschriften und Lastschrifteinzug mittels DTA-Dateien besteht dringender Handlungsbedarf. Viele Firmen können ihre bestehenden Buchungs- bzw. ERP-systeme nicht auf die Generierung von SEPA-Dateien umstellen oder scheuen eine Eigenimplementierung im Hinblick auf Aufwand und Unsicherheiten sowie die noch verbleibende Realisierungszeit von wenigen Monaten. Neben den SEPA-Dateien zur Einreichung müssen weitere SEPA-Bestandteile berücksichtigt werden – Migration der Einzugsermächtigungen – Datenbank zur Mandatsverwaltung – Pre-Notification – Berücksichtigung von Einreichungsfristen – Einzel-Lastschrift, Erst, Folge- und letztmalige Lastschrift, und vieles mehr.
BZA AG hat SEPA für den eigenen Rechenzentrums-Bedarf implementiert. Für Firmen und Vereine in Deutschland bietet BZA AG kostengünstige modulare Service Leistungen bis zum Full-Service an, mit deren Nutzung die Umstellung auf SEPA im eigenen Haus entfällt:
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